

Herzlich willkommen!
Erfahren Sie noch heute, wie Sie Ihr Vermögen in der Schweiz vor dem Zugriff Dritter, darunter auch Staaten, sowie Marktschwankungen und allen Steuern schützen können, aber dennoch rentabel investieren.
Ihre anonyme Vermögenssicherung in der Schweiz


Unser exklusives Angebot für Sie

Sicherheit
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Das, was wir Ihnen anbieten werden, hat noch nie an Wert verloren
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Sie sind der physische Eigentümer Ihres Investments und können jederzeit über Ihren Sachwert verfügen
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Im Schadens- oder Verlustfall wird der
Wiederbeschaffungswert, nicht nur der Anschaffungswert vom Versicherer ersetzt.
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Sie kaufen ihr Investment beim größten europäischen Anbieter, der weltweit unter den
Top 5 ist.
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Ihr Vermögen wird gegen Währungen, Kriege und übergriffige Staaten gesichert
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NEU!
Erst seit kurzer Zeit in dieser Form für private Kleinanleger zugängig

Anonymität der Schweiz
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Es erfolgt keine Meldung an andere Staaten oder Behörden, da Sie keine Bank- oder Versicherungsprodukte kaufen.
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Sie können Ihr Investment auch anonym mit Kryptos bezahlen, aber auch einfach per SEPA Überweisung. Mindestinvestitionswert von 30.000 €
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In der Schweiz ist das Eigentumsrecht laut Verfassung geschützt, in Deutschland nicht, denn Eigentum verpflichtet laut deutschem Grundgesetz
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Fast alle Banken und vermögende private Investoren, sowie viele Family Offices investieren in unser angebotenes Investment, teilweise im Milliardenbereich

Rentabilität und Steuerfreiheit
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Ihr Investment ist das einzige Investment, welches in Deutschland von der Erbschaftsteuer befreit ist.
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Ihr Investment ist nach einem Jahr Haltedauer von der
Spekulationssteuer befreit
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Sie zahlen keine Mehrwertsteuer
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Diese Investmentkategorie hat noch nie an Wert verloren. Das von uns vermittelte Investment hat über viele Jahrezehnte durchschnittlich zweistellige Renditen erwirtschaftet, ungeachtet, ob es Krisen gab
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Ihr Investment hat keine Korrelation zu anderen Investmentarten, wie Edelmetalle, Immobilien oder Aktien und war auch in Kriegszeiten wertstabil bzw. wertsteigernd

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Sie uns jetzt!
Warum ist eine Kapitalsicherung notwendig?
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Geldstabilität
Die meisten Fiat-Währungen, also nicht durch Gold gedeckten Währungen, halten im historischen Durchschnitt etwa 27 Jahre, wobei einzelne stabile Währungen deutlich länger bestehen können. Unser Geldsystem besteht seit Ende des zweiten Weltkriegs, wesenlich länger, als 27 Jahre. Die Lebensdauer ist eng an die wirtschaftliche und politische Stabilität der ausgebenden Region geknüpft. Wie schätzen sie die wirtschaftliche und politische Stabilität in Europa ein, unter Berücksichtigung, dass die Summe der Staatsschulden in Europa bei 13,8 Billionen (Stand 2023) Euro liegen?
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EU-Vermögensregister
Ab 2025 wird nun ein europaweites Vermögensregister eingerichtet, das bei einer neu geschaffenen Behörde, der AMLA angesiedelt sein wird. Wer Vermögenswerte von mehr als 200.000 € besitzt, muss alle Vermögensgegenstände melden. Dies betrifft Bargeld, Sparguthaben, Unternehmensanteile, Aktien, Kryptovermögen, Immobilien im In- und Ausland, Edelmetalle, aber auch Wertgegenstände wie Segelboote und Yachten, wertvolle Autos und ähnliche Werte. Auch Schließfächer sind davon betroffen. Die Grenze von 200.000 EUR kann – analog zur Bargeldgrenze oder der Grenze für Tafelgeschäfte beim Edelmetallkauf – jederzeit weiter herabgesetzt werden.
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AMLA
Neue Superbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) erhält umfangreiche Kontrollrechte. Was offiziell als Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verkauft wird, könnte sich schon bald als Türöffner für eine lückenlose Vermögensüberwachung der EU-Bürger entpuppen. Die neue EU-Behörde AMLA soll bereits in wenigen Monaten ihre Arbeit in Frankfurt am Main aufnehmen. Weitreichende Durchgriffsrechte alarmieren Kritiker. Die geplanten Befugnisse der AMLA sind geradezu erschreckend: Von Millionen-Bußgeldern über Kontensperrungen bis hin zu Hausdurchsuchungen - das Arsenal der neuen Superbehörde liest sich wie ein Wunschzettel für einen Überwachungsstaat.
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SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz):
Alle Einlagen der Kunden von Banken dürfen bei Schieflage der Bank bis auf 100.000 € eingezogen werden. Klagen gegen diese Enteignung wurde von vornherein per Gesetz ausgeschlossen. Es soll kein Steuergeld mehr eingesetzt werden, um Banken zu retten. Nun wird die Bankenrettung auf die Bankkunden übertragen. Gleichzeitig wurden in den letzten 20 Jahren die Stresstests der Banken extrem vereinfacht, weil ansonsten mittlerweile fast alle Banken durchfallen würden.
Die Bürger sind nun in der Eigenverantwortung selbst zu kontrollieren, wie es finanziell um ihre Bank steht.
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Bankkontenregister der EU
Das EU-weite Bankkontenregister soll die Transparenz erhöhen und den Behörden ermöglichen, auf die Kontodaten der Bürger in allen EU Staaten zuzugreifen. Alle Bankbuchungen der letzten fünf Jahre werden hier gespeichert und sind für Finanz- und Strafverfolgungsbehörden europaweit zugänglich.
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Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfond, welcher Kunden bei einem Ausfall der Bank bis zu 100.000 € zahlen soll, ist nur mit ca. 0,8% befüllt. Ob bei einer Bankenpleitewelle mehr der überlbenden Banken einbezahlt wird, ist fraglich. Ein Urteil des LG Berlin (10 0360/09) benachteiligt die Sparer, in dem es heißt: Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.
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§46g Kreditwesengesetz (KWG)
(1) Sind wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insbesondere den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs erwarten lassen, so kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung einem Kreditinstitut einen Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, daß während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditinstituts nicht zulässig sind anordnen, daß die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen; sie kann diese Anordnung auf Arten oder Gruppen von Kreditinstituten sowie auf bestimmte Bankgeschäfte beschränken anordnen, daß die Börsen im Sinne des Börsengesetzes vorübergehend geschlossen bleiben.
Fazit: Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld ran.
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VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) §314:
Kunden werden gezwungen weiter in ihre Versicherungen einzuzahlen, während die Versicherungen ihre Zahlungen einstellen müssen, falls die Gesellschaft in Schwierigkeiten kommt und eine Insolvenz zu vermeiden sein könnte. Es ist in solch einem Fall den Versicherungsgesellschaften auch verboten, Verträge zu stornieren und den Rückkaufswert auszuzahlen. Des Weiteren kann die „Aufsichtsbehörde (BaFin (Anm. des Autors)) die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensgegenstand entsprechend herabsetzen.“
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Schaffung eines Denunziationsportals zur Steuergerechtigkeit
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein anonymes Hinweisgebersystem für Finanzämter eingeführt. Eine Meldeplattform im Internet solle Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg mit der Steuerverwaltung bieten, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen, teilte das Finanzministerium am Montag in Stuttgart mit.
Dies solle dabei helfen, Steuerbetrug besser zu verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Anonyme Anzeigen hat die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg den Angaben zufolge bisher nur direkt entgegengenommen. Durch das neue System im Internet könnten Hinweisgeber künftig auch digital und trotzdem anonym, sicher und diskret mit der Steuerverwaltung kommunizieren, hieß es.
Somit viele Gründe, sein Vermögen außerhalb der Europäischen Union zu sichern.
Was unsere Kunden über uns sagen
Leonard Z. Zürich
“Ich lege großen Wert auf Anonymität, Diskretion, Qualität und langfristige Perspektive – und Sie haben mich in allen Bereichen überzeugt. Meine Investition von über 100.000 € fühlt sich sicher und gut an. Danke für Ihre herausragende Beratung."
Claudia W. Landau
"Ihre Expertise und Ihr Blick für Investitionspotenzial sind selten. Sie haben mir geholfen, das mich finanziell überzeugt. Ihre Diskretion, Transparenz und Integrität schätze ich sehr."
Sabine D. Graz
"Ihr kuratierter Ansatz hat mir das Vertrauen gegeben, ein Investment zu entdecken, wovon ich vorher keine Ahnung hatte. Ich bin begeistert, auch vom exzellenten Service. Die diskrete Abwicklung hat mich erfreut."
Helmut K. Weinheim
"Ich bin stolz, Teil dieser neuen Investmentstrategie zur Kapitalsicherung zu sein, und klug und anonym investiert zu haben."
Wer wir sind
Wir sind ein Unternehmen, welches sich auf die Beratung und Vermittlung von Sachwerten konzentriert hat, mit dem Fokus außerhalb der Europäischen Union zu investieren. Die Unzufriedenheit unserer Kunden mit den Entwicklungen seit 2015 innerhalb der EU führten dazu, dass wir uns auf internationale Märkte außerhalb der EU begeben mussten.
In Summe haben wir über 60 Jahre Erfahrung in der Bewertung und Vermittlung von Sachwertinvestments.
Durch unsere internationale Ausrichtung helfen wir unseren treuen Kunden regelmäßig auch bei Fragen zur Vermögensstrukturierung, Stiftungsgründung, Gründung ausländischer Firmen und zu Fragen zur Auswanderung.
WISSEN SCHADET NUR DEMJENIGEN, DER ES NICHT HAT!
LASSEN SIE SICH BERATEN UND MELDEN SICH BEI UNS !
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Ihr
Rüdiger Koller und Nick Kunze